Das Postident-Verfahren ist eine Methode der sicheren persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Das Verfahren wurde zur möglichst bequemen Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Man spricht beim Postident-Verfahren auch von einer unpersönlichen Legitimationsprüfung.
Das Verfahren ist jedoch nicht auf Banken beschränkt, sondern kann etwa auch in Verbindung mit dem Signaturgesetz eingesetzt werden oder zur Zusendung von Unterlagen an einen Vertragspartner inklusive Unterzeichnung eines Dokuments dienen.
Banken gehen hierbei ein Vertragverhältnis mit der Deutschen Post AG ein und erhalten hierfür eine Referenznummer. Für ihre Kunden erstellt die Bank dann in der Regel einen Postident-Coupon. In einer Filiale der Deutsche Post AG legt der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen der Kunde anschließend unterschreibt. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an die Bank gesendet.
Das Postident ist in der Regel für den Bankkunden kostenfrei. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Deutsche Post AG und dem Vertragspartner.